AGB - Veranstaltungsservice Silke Donath - Leih ich mir


1. Mietsache

Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung des im Vertrag genannten Spielgerätes/der Spielgeräte.

2. Mietzeit

Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter oben genannte Gegenstände zur endgeldlichen Nutzung für oben genannten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.

Die Vertragsparteien können die Mietzeit ausschließlich schriftlich verlängern oder verkürzen. Der Vermieter wird den Mieter angemessen in den Gebrauch der Mietsache einweisen. Es wird darauf hingewiesen sich an beiliegen- des Informationsmaterial zu halten. Verzögert sich die Rückgabe der Mietgegenstände durch schuldhaftes Handeln des Mieters, ist der Vermieter berechtigt mögliche Verzugskosten, die dem Mieter durch evtl. geplanter Weitervermietung entstehen, in Form des vereinbarten Tagessatzes geltend zu machen.

3. Mietpreis

Die Gesamtmiete des oben aufgeführten Mietgegenstandes für die oben vereinbarte Mietzeit beträgt ist in bar oder vorab auf folgendes Konto des Vermieters zu entrichten, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Kreditinstitut: Ing DiBa
Kontoinhaber: Veranstaltungsservice Silke Donath
IBAN: DE29500105175405832371
BIC: INGDDEFFXXX
Verwendungszweck: Name des Mieters

4. Kaution

Bei Vertragsabschluss bzw. bei Übergabe der Mietsache wird vom Vermieter eine Kaution erhoben, die vom Mieter vorab zu entrichten ist. Die Kaution beträgt 100,00 Euro, wenn nicht anders vereinbart.

Am Ende des Mietzeitraumes ist die Kaution in vollem Umfang dem Mieter zurückzuzahlen, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht.

5. Übergabe

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung von Mietsachen berechtigt ist.
Der Vermieter stellt die Mietgegenstände zu Beginn des vereinbarten Mietzeitraumes zur Abholung bereit. Er ist nicht verpflichtet die Mietsache an einen anderen Ort als die im Vertrag genannte Adresse zu liefern oder zu versenden. Tut er es doch, erfolgt dies auf Kosten des Mieters.
Für die Lieferung und wieder Abholung der Mietgegenstände berechnet der Vermieter eine Unkostenpauschale von 0,58 Eu pro gefahrenen Kilometer. Ein Versand von Mietsachen ist nur bis zu einem Gewicht von 20 kg und einer Paketgröße von 120 cm (längste + kürzeste Seite) möglich. Die Versandkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für den Rückversand und die anfallenden Kosten ist der Mieter zuständig.

6. Untervermietung

Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht zulässig. Für die schuldhafte Beschädigung sowie den Verlust der Mietgegenstände haftet der Mieter, auch wenn diese durch Dritte herbeigeführt werden. Die gemieteten Gegenstände dürfen nicht weiter veräußert oder verpfändet werden.

7. Nutzungsbedingungen

Der Mieter nutzt die Mietgegenstände ausschließlich für private oder gewerbliche Zwecke. Die Nutzung und Bedienung hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für Schäden, Sanktionen, Geldbußen oder anderen Beeinträchtigungen, die dem Vermieter auf Grund unsachgemäßen oder gesetzeswidrigem Gebrauchs der Mietsache entstehen, haftet der Mieter.

8. Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältigen Pflege der Mietsache entstehen. Allen Mietgegenständen liegen Anleitungen sowie Hinweise bei, diese zu beachten hat der Mieter bei Übergabe anerkannt. Schäden hat der Mieter sofort anzuzeigen. Der Vermieter hat das Recht sich jeder Zeit persönlich oder durch Beauftragte von dem Zustand des Mietgegenstandes zu überzeugen um etwaige Schäden zu beheben oder beheben zu lassen.

Der Vermieter haftet, laut gesetzlichen Vorschriften, nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Mietsache entstehen, es sei denn, es fällt ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder es handelt sich um Schäden an Körper, Leben und Gesundheit des Mieters oder einem nahestehenden Dritten.

Wenn nicht anders vereinbart hat der Mieter nach Ende der die Mietgegenstände an folgenden Ort zurück zu bringen bzw. kostenpflichtig an diese Anschrift zurück zu senden:

Name: Frau Silke Donath
Anschrift: Schillerstraße 22, 71723 Großbottwar

Andere Rückgabevereinbarungen sind im Vertrag oben genannt.

9. Vorschriften

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm die zugehörigen AGB übergeben wurden und er diese sorgfältig gelesen hat. Während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietgegenstände dürfen nur vom Vermieter und von den bevollmächtigten Personen behoben werden. Auftretende Mängel müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden.

10. Salvatorische Klausel


Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, sofern dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücken werden die Vermieter eine angemessene Regelung vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vermieter nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder dessen späterer Änderung diesen Punkt bedacht hätten.